Timesharing (Zivilrecht)
Timesharing [ˈtaɪmʃeərɪŋ; englisch, eigentlich »Zeitzuteilung«, zu to share »teilen«, »beteiligen«] das, -s/-s, Zivilrecht: Teilzeitnutzungsrecht,
das für mehrere Jahre oder auf Dauer gegen Entgelt erworbene Recht, eine Sache, besonders eine Immobilie (Teilzeitwohnrecht), während eines bestimmten Zeitraums des Jahres zu nutzen. Praktische Bedeutung hat das Timesharing bei der Nutzung von Ferienwohnungen erlangt. Die erste Timesharing-Richtlinie der EU wurde 1994 verabschiedet. Umgesetzt wurde sie u. a.
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