Verbraucher (Recht)

Verbraucher, Recht:

nicht einheitlich definierter Begriff, der in den Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher Bedeutung hat. Nach bürgerlichem Recht ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Über die Zuordnung zum privaten

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.