Darlehen

Darlehen, schuldrechtlicher Vertrag, aufgrund dessen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld (§ 488 Absatz 1 BGB) oder andere vertretbare Sachen (§ 607 Absatz 1 BGB) gegen die Verpflichtung zur Rückerstattung sowie gegebenenfalls zur Zahlung des vereinbarten Zinses überlässt. Die Unterscheidung zwischen Gelddarlehen und Sachdarlehen wurde erst durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum

Gelddarlehen

Verbraucherdarlehen

Sachdarlehen

Werke

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.