Darlehensvermittlungsvertrag
Darlehensvermittlungsvertrag, ein Vertrag, nach dem ein Unternehmer es unternimmt, einem Verbraucher gegen Entgelt einen Verbraucherdarlehensvertrag (Darlehen) zu vermitteln (§ 655 a Satz 1 BGB), ein Unterfall des Maklervertrages (§ 652 BGB). Der Darlehensvermittlungsvertrag war bis zur Schuldrechtsreform in den §§ 1 Absatz 3, 15 ff. Verbraucherkreditgesetz geregelt und
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