Residenzpflicht (Beamtenrecht)
Residenzpflicht, Beamtenrecht:
die Pflicht der Beamten, ihre Wohnung so zu nehmen, dass sie nicht in der Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte beeinträchtigt sind. Wenn es die dienstlichen Verhältnisse erfordern, kann der Dienstvorgesetzte sie anweisen, ihre Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen (§ 74 Bundesbeamtengesetz). Einer
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