Dienstaufsicht (öffentliches Dienstrecht)
Dienst|aufsicht, öffentliches Dienstrecht:
personalrechtliche Kontroll- und Weisungsbefugnis eines staatl. Dienstherrn in Person des Dienstvorgesetzten gegenüber seinen Bediensteten. Im Unterschied zur Fachaufsicht bezieht sich die Dienstaufsicht auf die persönliche Pflichterfüllung des Bediensteten im Innenverhältnis zu seinem Dienstherrn; sie umfasst die Beobachtung, Anleitung und Beanstandung dienstlicher Verrichtungen einschließlich der Befugnis, zur ordnungsgemäßen Erledigung der Dienstgeschäfte
Informationen zum Artikel
Quellenangabe