Abordnung (Beamtenrecht)
Abordnung, Beamtenrecht:
die vorübergehende Zuweisung einer dem jeweiligen Amt entsprechenden gleichwertigen Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle, im Unterschied zur Versetzung. Die Abordnung eines Beamten ist zulässig, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn sie zu einem anderen Dienstherrn erfolgt, bedarf die Abordnung grundsätzlich der Zustimmung des Beamten. Durch das Gesetz zur Reform des
Informationen zum Artikel
Quellenangabe