Dienstwohnung

Dienstwohnung, die einem Beamten oder Soldaten als Inhaber eines bestimmten Dienstpostens aus dienstlichen Gründen nicht durch Mietvertrag, sondern aufgrund öffentlich-rechtlicher Zuweisung überlassene Wohnung. Eine Werkmietwohnung (§§ 576 ff. BGB) ist dagegen mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, wobei neben dem Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnis ein selbstständiger Mietvertrag

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