Remonstrationspflicht (Beamtenrecht)

Remonstrations|pflicht, im Beamtenrecht die Dienstpflicht des Beamten zur Gegenvorstellung: Er muss seinen Vorgesetzten unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung hat. Wird diese aufrechterhalten, muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden, der endgültig entscheidet und damit die Verantwortung übernimmt. Allerdings

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