Nebentätigkeit (Recht)
Nebentätigkeit, Recht:
eine Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf (Hauptamt) ausgeübt wird. – Im Beamtenrecht ist die Nebentätigkeit die Ausübung eines Nebenamts oder einer Nebenbeschäftigung. Ein Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird. Eine Nebenbeschäftigung ist jede
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