Befehl (Militärwesen)

Befehl, Militärwesen:

Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt (§ 2 Nummer 2 Wehrstrafgesetz). Grundsätzlich hat der Soldat die Pflicht, Befehle zu befolgen (§ 11 Absatz 1 Soldatengesetz), auch wenn deren Ausführung

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