Missbrauchsaufsicht (Wettbewerbsrecht und -politik)
Missbrauchsaufsicht, Wettbewerbsrecht und -politik:
neben dem Verbot von Kartellen und der Fusionskontrolle wichtigstes Instrument der Wettbewerbspolitik. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im Sinne der §§ 19 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, in der zum 1. 7. 2005 geänderten Fassung) soll Unternehmen, die nicht mehr durch wirksamen Wettbewerb kontrolliert werden, zu einem wettbewerbskonformen Verhalten veranlassen.
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