Forschungskooperationen (Wettbewerbsrecht)
Forschungskooperationen, Forschungsgemeinschaften, Wettbewerbsrecht:
Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Unternehmen zwecks Erbringung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen, ohne dass die Unternehmen ihre Selbstständigkeit aufgeben oder ein gemeinsames Forschungsunternehmen ausgründen. Forschungskooperationen erfordern Absprachen, die darauf gerichtet sind, dass die beteiligten Unternehmen untereinander auf innovatorischen Wettbewerb verzichten. Insoweit sind Forschungskooperationen potenziell wettbewerbsbeschränkende und damit an sich verbotene
Informationen zum Artikel
Quellenangabe