Diskriminierungsverbot (Wettbewerbsrecht)

Diskriminierungsverbot, Wettbewerbsrecht:

Verbot für marktbeherrschende Unternehmen, Kartelle, Unternehmen mit vertikaler Preisbindung und Unternehmen mit gegenüber kleineren und mittleren Unternehmen überlegener Marktmacht, ein anderes Unternehmen im Geschäftsverkehr im Vergleich zu gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich zu behandeln sowie unbillig zu behindern (§ 19 Absatz 4 Nr. 2, 20 Absatz 1–3 Gesetz

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