Ausschließlichkeitsbindungen (Wettbewerbsrecht)
Ausschließlichkeitsbindungen, Wettbewerbsrecht:
Vereinbarungen zwischen einem Hersteller und einem oder mehreren nachfragenden Unternehmen, wonach Letztere bestimmte Güter nur von diesem Hersteller beziehen dürfen (Bezugsbindung); Beispiele: Bierlieferungsverträge zwischen Brauereien und Gaststätten, Verträge zwischen Mineralölfirmen und Tankstellen, Verträge über Ersatzteillieferungen zwischen Kraftfahrzeugherstellern und -werkstätten. Ausschließlichkeitsbindungen bestehen auch dann, wenn nachfragende Unternehmen den Hersteller darin beschränken,
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