Fusionskontrolle

Fusionskontrolle, Zusammenschlusskontrolle,

1973 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführtes Instrument der Wettbewerbspolitik, das dazu dient, wettbewerbspolitisch unerwünschte Unternehmenszusammenschlüsse zu untersagen, um den Prozess der wirtschaftlichen Konzentration zu begrenzen. Das GWB in der seit 1. 7. 2005 geltenden Fassung unterscheidet Anzeigepflichten, Aufgreifkriterien (nur bestimmte, v. a. größere Unternehmenszusammenschlüsse sind wettbewerbspolitisch bedenklich) und

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