Ausbeutungsmissbrauch (Wettbewerbsrecht)

Ausbeutungsmissbrauch, Wettbewerbsrecht:

Ausbeutung der Marktgegenseite (z. B. Handelsunternehmen oder Verbraucher) durch ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager von Produkten, z. B. durch überhöhte Preisforderungen bei der Belieferung, durch Erzwingung unangemessener Preisnachlässe beim Einkauf. Der Ausbeutungsmissbrauch ist in § 19 Absatz 4 Nr. 2 und § 20 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt.

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