abgestimmte Verhaltensweisen (Wettbewerbsrecht)
abgestimmte Verhaltensweisen, Wettbewerbsrecht:
Bezeichnung für wettbewerbsbeschränkende Verhaltenskoordination zwischen Unternehmen (besonders auf Oligopolmärkten) ohne vertragliche Bindung (im Gegensatz zum Kartell). Wettbewerbliche Entscheidungen (z. B. über Preise, Absatzgebiete, Lieferbedingungen) werden durch gegenseitige Information, Befolgen von Empfehlungen u. Ä. untereinander abgestimmt. Abgestimmte Verhaltensweisen sind (im deutschen Recht seit 1973) verboten (§ 1 Absatz 1 Gesetz gegen
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