Meinungsfreiheit im heutigen deutschen Recht
Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) lautet: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.« Im zweiten Halbsatz ist das Recht auf Informationsfreiheit verankert.
Geltungsbereich der Meinungsfreiheit
Schutzbereich der Meinungsfreiheit
Einschränkungen der Meinungsfreiheit
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe