Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit im heutigen deutschen Recht

Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) lautet: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.«

Geltungsbereich der Meinungsfreiheit

Schutzbereich der Meinungsfreiheit

Einschränkungen der Meinungsfreiheit

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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