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Notstandsgesetze

Notstandsgesetze, in der Verfassung verankerte gesetzliche Regeln, nach denen Staatsorgane zur Bewältigung eines äußeren (z. B. Verteidigungs-, Spannungsfall) oder inneren Not- oder Ausnahmezustandes (z. B. Aufruhr, Revolution, Naturkatastrophen) größere Vollmachten auf Zeit erhalten.

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