Gesetzeskonkurrenz

Gesetzeskonkurrenz, im Strafrecht die Verletzung mehrerer Strafnormen durch eine strafbare Handlung, wobei die eine Strafnorm die andere ausschließt. So schließt z. B. der Raub (§ 249 StGB) den Diebstahl (§ 242 StGB) aus. Als Erscheinungsformen der Gesetzeskonkurrenz werden Spezialität, Konsumtion, Subsidiarität und mitbestrafte Nachtat unterschieden.

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