Idealkonkurrenz (Strafrecht)

Idealkonkurrenz, Tateinheit, Strafrecht:

die Verletzung mehrerer Straftatbestände (ungleichartige Idealkonkurrenz) oder die mehrfache Verletzung derselben Strafnorm (gleichartige Idealkonkurrenz) durch ein und dieselbe Handlung. Ungleichartige Idealkonkurrenz liegt z. B. vor, wenn A den B dadurch vorsätzlich tötet, dass er das Haus, worin B schläft, in Brand steckt (Idealkonkurrenz zwischen Mord und Brandstiftung, §§

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