Subsidiarität (Recht)

Subsidiarität die, -, Recht:

ein Fall der Gesetzeskonkurrenz, derzufolge eine Rechtsnorm (subsidiäre Rechtsnorm) nur für den Fall Geltung beansprucht, dass eine andere nicht zum Zuge kommt. Der subsidiäre Charakter einer Norm ist entweder gesetzlich festgelegt oder durch Auslegung zu ermitteln.

Quellenangabe

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