Strafrecht
Als Strafrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Verhaltensweisen unter staatliche Strafe stellt und die Voraussetzungen für die Verhängung einer solchen Strafe sowie ihre Form und Schwere regelt.
Neben diesen Regelungen, dem »materiellen Strafrecht«, gehören in einem weiteren Sinn auch das Strafverfahrensrecht und das Strafvollstreckungsrecht zum Strafrecht. Diese Rechtsgebiete werden »formelles Strafrecht« genannt.
Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten
Sinn des Strafrechts und Zwecke der Strafe
Formen der Strafe
Rechtsquellen
Wesentliche Voraussetzungen der Strafbarkeit
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe