Spezialität (Recht)

Spezialität [französisch, von lateinisch specialitas »besondere Beschaffenheit«] die, -/-en, Recht:

im Strafrecht Form der Gesetzeskonkurrenz, bei der eine speziellere Norm eine allgemeinere verdrängt, z. B. die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) den Totschlag (§ 212 StGB). – Im Völkerrecht der Grundsatz, wonach die Strafverfolgung eines ausgelieferten Straftäters nur wegen der Tat erfolgen darf, derentwegen die Auslieferung bewilligt wurde.

Quellenangabe

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