Konsumtion (Strafrecht)

Konsumtion [lateinisch consumptio »Aufzehrung«] die, -/-en, Strafrecht:

Form der Gesetzeskonkurrenz, bei der eine Haupttat den Unrechts- und Schuldgehalt einer Begleittat typischerweise in sich enthält, sodass diese mit abgegolten und deshalb nicht selbstständig zu bestrafen ist; z. B. konsumiert die Bestrafung wegen unbefugten Kraftfahrzeuggebrauchs (§ 248 b StGB) den damit in der Regel verbundenen Benzindiebstahl.

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