Gattungskauf

Gattungskauf, Genuskauf,

Kaufvertrag, bei dem die Vertragschließenden die zu liefernde Sache nur nach ihren Gattungsmerkmalen bestimmen (z. B. 1 000 l leichtes Heizöl), im Unterschied zum Spezieskauf, der auf eine genau individualisierbare Sache gerichtet ist (z. B. ein bestimmtes Bild). Alle Käufe an Warenbörsen sind Gattungskäufe. Ist nichts Näheres bestimmt, so ist

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