Fixgeschäft
Fixgeschäft, gegenseitiger Vertrag, meist Kaufvertrag, bei dem die Einhaltung einer bestimmten Leistungszeit Inhalt der Leistungspflicht ist. Entsprechende Klauseln sind »genau«, »fix«, »präzise« zur Vereinbarung eines Leistungstermins; die Vereinbarung ist aber auch stillschweigend möglich. Liegt ein absolutes Fixgeschäft vor (Beispiel: Taxi zum Bahnhof), begründet die Nichteinhaltung der Leistungszeit dauernde
Informationen zum Artikel
Quellenangabe