Unmöglichkeit (Schuldrecht)
Unmöglichkeit, unmögliche Leistung, Schuldrecht:
Bezeichnung für eine Situation, in der im Unterschied zum Schuldnerverzug eine Leistung endgültig nicht erbracht werden kann. Das Gesetz erfasst in § 275 Absatz 1 BGB objektive Unmöglichkeit, die vorliegt, wenn die Leistung von niemandem bewirkt werden kann (z. B. wenn die geschuldete Sache vernichtet wurde), und subjektive Unmöglichkeit
Informationen zum Artikel
Quellenangabe