Gesamtschuld

Gesamtschuld, eine Schuld, die mehrere (Gesamtschuldner) in der Weise schulden, dass jeder Gesamtschuldner zur Bewirkung der ganzen Leistung verpflichtet ist, der Gläubiger die Leistung aber nur einmal fordern kann (Gesamtschuldnerschaft, § 421 BGB). Die Gesamtschuld kann aufgrund Gesetzes eintreten (Beispiel: Haftung mehrerer aus einer unerlaubten Handlung)

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