Erbrecht

Erbrecht, in objektivem Sinne die Summe aller Bestimmungen, die den Übergang der Rechte und Pflichten eines Verstorbenen (Erblasser) auf andere Personen zum Gegenstand haben; subjektiv das Recht des Erben, das sich aus dem objektiven Erbrecht ergibt.

Grundprinzipien

Erbfolge

Ehegattenerbrecht

Erbrecht des nicht ehelichen Kindes

Erbfähigkeit

Erbschaftserwerb

Erbenhaftung

Mehrheit von Erben

Erbschaftsanspruch

Digitales Erbe

Internationales Privatrecht

Österreich, Schweiz

Quellenangabe

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