Erbrecht
Erbrecht, in objektivem Sinne die Summe aller Bestimmungen, die den Übergang der Rechte und Pflichten eines Verstorbenen (Erblasser) auf andere Personen zum Gegenstand haben; subjektiv das Recht des Erben, das sich aus dem objektiven Erbrecht ergibt.
Grundprinzipien
Erbfolge
Ehegattenerbrecht
Erbrecht des nicht ehelichen Kindes
Erbfähigkeit
Erbschaftserwerb
Erbenhaftung
Mehrheit von Erben
Erbschaftsanspruch
Digitales Erbe
Internationales Privatrecht
Österreich, Schweiz
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Quellenangabe