eheliches Güterrecht
eheliches Güterrecht, Regelung der vermögensrechtlichen Wirkung der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten (§§ 1363–1563 BGB). Hiervon nicht umschlossen sind die allgemeinen Ehewirkungen (z. B. Unterhaltspflicht) sowie das Erbrecht. Es steht den Ehegatten frei, über die Angelegenheiten des ehelichen Güterrechts in einem Ehevertrag besondere Bestimmungen zu treffen. Falls die
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