Österreich, Schweiz
Wie das deutsche ist auch das österreichische Erbrecht von den Grundprinzipien Universalsukzession, Testierfreiheit (eingeschränkt durch Pflichtteilsrecht) und Verwandtenerbrecht geprägt. Die Berufungsgründe des österreichischen Rechts sind Erbvertrag, Testament und gesetzliches Erbrecht sowie das Vermächtnis für einzelne Gegenstände aus dem Nachlass. Fehlen Erbvertrag oder Testament, greift die gesetzliche Erbfolge unter ehelichen
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