Testament (Recht)
Das Testament [lateinisch] (Letzter Wille) ist die Verfügung eines Menschen über seinen Nachlass, die Bestimmung der Erbinnen und Erben seines Vermögens nach seinem Tod.
Das Testament kann eigenhändig geschrieben oder von einer Notarin beziehungsweise einem Notar öffentlich errichtet werden. Ein Einzeltestament ist immer widerruflich und jederzeit änderbar.
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