Einstellungszuschuss

Einstellungszuschuss, finanzielle Leistung der Arbeitsverwaltung (bis 31. 12. 2008) an einen Arbeitgeber, der vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat (Neugründung) und einen arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmer beschäftigte (§§ 225 ff. SGB III a. F.).

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