Altersteilzeitarbeit

Altersteilzeitarbeit, eine Sonderform der Teilzeitarbeit, durch die älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden soll. Begünstigt sind Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, nach dem 14. 2. 1996 aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber – die sich zumindest auf die Zeit erstrecken muss,

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