Teilzeitarbeit

Teilzeit|arbeit, Teilzeitbeschäftigung,

eine regelmäßige Wochenarbeitszeit, die kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (§ 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. 12. 2000, Abkürzung TzBfG). Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (Diskriminierungsverbot).

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