Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschuss, finanzielle Leistung der Arbeitsverwaltung an Arbeitgeber, die zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen als Zuschuss zu den Arbeitsentgelten erbracht werden kann (§§ 88 ff SGB III).

Förderungsbedürftig sind Arbeitnehmer, die ohne diese Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Eingliederungszuschüsse können zur Einarbeitung, bei erschwerter Vermittlung (z. B. Langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen) oder für ältere Arbeitnehmer gezahlt werden. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den

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