Insolvenzgeld
Insolvenzgeld, früher Konkursausfallgeld,
Leistung an Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen, soweit sie bei 1) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers, 2) Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder 3) vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren mangels
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