Gründungszuschuss
Gründungszuschuss, monatliche Leistung der Arbeitsverwaltung an Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss wurde zum 1. 8. 2006 als Ersatz für den Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld eingeführt. Seit 1. 4. 2012 besteht auf den Gründungszuschuss kein Rechtsanspruch mehr, er ist vielmehr eine Ermessungsleistung. Voraussetzungen
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