Arbeitserziehungsanstalt
Arbeitserziehungsanstalt, Einrichtung des schweizerischen Strafvollzugs. Straftäter, die zur Tatzeit zwischen 18 und 25 Jahre alt waren und die in ihrer charakterlichen Entwicklung erheblich gestört sind, können vom Richter (anstelle einer Strafe) in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen werden, wenn die Tat mit der Störung in Zusammenhang steht und zu erwarten ist,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe