Strafaussetzung zur Bewährung

Straf|aussetzung zur Bewährung, bedingte Straf|aussetzung,

gerichtliche Maßnahme, durch die der Vollzug einer Freiheitsstrafe ausgesetzt und dem Verurteilten eine Bewährungsfrist bewilligt wird, nach deren Ablauf bei guter Führung die Strafe erlassen wird (§§ 56 ff. StGB). Die Strafaussetzung zur Bewährung ist möglich bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, bei besonderen Umständen in der Tat und

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.