Hangtäter
Hangtäter, Straftäter, der nicht nur wiederholt Straftaten begangen (Mehrfach-, Rückfalltäter), sondern auch eine intensive, tief verwurzelte, eingeschliffene Neigung zu Straftaten hat, die ihn kraft Übung (Gewohnheit) oder charakterlicher Veranlagung immer wieder straffällig werden lässt; auch Gewohnheitsverbrecher genannt (Artikel 42 schweizerisches StGB, im deutschen Strafrecht von 1933 bis 1969). Besteht
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