Mord

Als Mord bezeichnet das deutsche Strafrecht eine vorsätzliche Tötung, die mindestens ein Mordmerkmal erfüllt.

In Österreich und der Schweiz bezieht sich der Begriff ebenfalls auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt, die Voraussetzungen sind aber teilweise andere als im deutschen Recht (siehe dazu unten). Mord ist in allen drei Ländern ein Verbrechen. Auch der Versuch, einen Mord zu begehen, ist strafbar.

Mordmerkmale

Niedrige Beweggründe

Begehung auf besonders verwerfliche Weise

Tötung in Verbindung mit einer weiteren Straftat

Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag

Strafdrohung

Mord im österreichischen Recht

Mord im schweizerischen Recht

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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