Mord
Als Mord bezeichnet das deutsche Strafrecht eine vorsätzliche Tötung, die mindestens ein Mordmerkmal erfüllt.
In Österreich und der Schweiz bezieht sich der Begriff ebenfalls auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt, die Voraussetzungen sind aber teilweise andere als im deutschen Recht (siehe dazu unten). Mord ist in allen drei Ländern ein Verbrechen. Auch der Versuch, einen Mord zu begehen, ist strafbar.
Mordmerkmale
Niedrige Beweggründe
Begehung auf besonders verwerfliche Weise
Tötung in Verbindung mit einer weiteren Straftat
Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag
Strafdrohung
Mord im österreichischen Recht
Mord im schweizerischen Recht
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe