Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Strafvorschrift, die dem Schutz der ungestörten geschlechtlichen Entwicklung Minderjähriger dienen soll. Unter Strafe gestellt ist nach § 180 Absatz 1 StGB, wer sexuelle Handlungen durch oder an Personen unter 16 Jahren durch a) seine Vermittlung oder b) Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit fördert (Freiheitsstrafe bis

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