Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafrecht)

Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafrecht:

die neben oder anstelle der Strafe vorgesehenen Maßnahmen zur Besserung von Rechtsbrechern und zum Schutz der Allgemeinheit vor ihnen. Das StGB kennt sechs unterschiedliche Maßregeln: die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63, Maßregelvollzug) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64), die Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB, die gemäß § 66 b

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