Wasserpfennig
Wasserpfennig, Wasser|entnahme|abgabe,
erstmals 1988 in Baden-Württemberg eingeführte umweltpolitisch begründete Abgabe auf das Entnehmen, Ableiten usw. von Wasser aus oberirdischen Gewässern beziehungsweise von Grundwasser für Zwecke der Wasserversorgung. Abgabeschuldner sind v. a. öffentliche Wasserversorgungsunternehmen; Träger der Abgabe ist bei vollkommener Überwälzung des Wasserpfennigs im Wasserpreis der Wasserverbraucher. Die Höhe des Wasserpfennigs bemisst sich
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