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Naturschutz

Naturschutz, nach dem Gesetz über den Natur­schutz und die Landschafts­pflege (Bundes­naturschutzgesetz, Abkürzung BNatSchG) die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege und Entwicklung der Natur als Lebens­grundlage für den Menschen sowie für seine Erholung und wegen ihres Eigenwertes.

Hierzu sollen die biologische Vielfalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert und entwickelt werden. Naturschutz umfasst damit auch die Gesamtheit der Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung wild lebender Tiere und
Historische Entwicklung
Grundlagen
Praktische Umsetzung
Anwendungsbereiche und Ziele
Rechtliches

Quellenangabe

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