Wahlkampfkostenerstattung
Wahlkampfkostenerstattung, zwischen 1967 und 1993 in Deutschland angewandte Form der öffentlichen Parteienfinanzierung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. 7. 1966 die Erstattung der notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes für zulässig erklärt hatte, erhielten die an Bundestags-, Landtags- und Europawahlen teilnehmenden Parteien pauschalierte Zuschüsse zur Deckung ihrer Ausgaben für
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