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Virement

Virement [virˈmã; französisch, zu virer »sich drehen«; »umbuchen«] das, -s/-s,

in der öffentlichen Finanzwirtschaft die Übertragung von Mitteln, die zu einem bestimmten Zweck bewilligt sind, auf einen anderen Titel oder auf ein anderes Haushaltsjahr. Das Virement ist nur bei den ausdrücklich als gegenseitig oder einseitig deckungsfähig bezeichneten Haushaltsansätzen erlaubt, was bei verwaltungsmäßigem oder sachlichem Zusammenhang zulässig ist, und widerspricht dem

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